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Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung und kommunales Förderprogramm Erlabrunn, ab 01.07.2023

Die Gemeinde Erlabrunn hat zum 01.07.2023 eine Gestaltungssatzung und ein kommunales Förderprogramm erlassen. Die Gestaltungssatzung regelt die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im Altort. Das kommunale Förderprogramm berechtigt Eigentümer im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung eine Förderung von bis zu 5.000 € abzurufen. Die Gestaltungssatzung und das kommunale Förderprogramm gelten auf unbestimmte Zeit. Direkte Ansprechpartner innerhalb der VG Margetshöchheim sind Frau Scherbaum und Herr Holstein.

▸ Gestaltungssatzung (PDF)
▸ Kommunales Förderprogramm (PDF)



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Di     14.00 – 18.00 Uhr

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